Mitgliedschaft
Aufnahme sia FVW-Neumitglieder
Die Mitgliederbeiträge sind zurzeit wie folgt festgesetzt:
Fr. 80.- für Mitglieder, die auch dem SIA angehören
Fr. 180.- für Mitglieder, welche dem SIA nicht angehören
Fr. 80.- für pensionierte Mitglieder
Fr. 400.- für Kollektivmitglieder.
Fr. 20.- für Studentenmitglieder
Mitgliedschaft im sia Fachverein Wald beantragen
Der Auszug aus dem FVW-Reglement des sia Fachvereins Wald vom 2. Dezember 2009 gibt Aufschluss darüber, welches die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im sia FVW sind:
„…
2.1 AUFNAHME DER EINZELMITGLIEDER
2.11 Alle Mitglieder des SlA können, nach schriftlicher Anmeldung beim Generalsekretariat des SlA, auch Mitglieder des Fachvereins werden.
2.12 Der Vorstand kann weitere Aufnahmen beschliessen:
a) Fachleute mit Hochschulbildung ausserhalb des SIA, welche sich mit Wald beschäftigen.
b) Studierende von forstlichen (Fach-)Hochschulen.
c) Weitere Fachleute gemäss Basisreglement für die SIA-Fachvereine.
2.2 AUFNAHME DER KOLLEKTIVMITGLIEDER
2.21 Öffentlich- oder privatrechtliche Organisationen (z. B. Projektierungsbüros, Verwaltungen, Verbände, Stiftungen, Firmen und andere Institutionen), welche den Fachverein in der Ausübung seiner Tätigkeit zu unterstützen wünschen, können Kollektivmitglieder werden.
…
2.4 ZUSTÄNDIGKEIT
2.41 Der Vorstand prüft die Gesuche und entscheidet über die Aufnahme. Vorbehalten bleiben Ziffer 2.11 und … .